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Annahmekosten

Abfälle aus dem Landkreis Tirschenreuth

AbfallbeschreibungAnnahmekosten
Asbesthaltige Abfälle und andere gefährliche Abfälle mit einer Dichte größer als 0,3 t/m³80,- € / Tonne
Mineralwolle (Glaswolle, Steinwolle) und andere gefährliche Abfälle mit einer Dichte kleiner 0,3 t/m³80,- € / m³
Gipshaltige Baustoffe (Rigips, Porenbeton etc.), Bauschutt, Bodenaushub und andere nicht gefährliche Abfälle, jeweils eingestuft als DK I-Material60,- € / Tonne
Andere inerte Abfälle mit einer Dichte kleiner 0,3 t/m³ die auf der Reststoffdeponie Steinmühle abgelagert werden können60,- € / m³

Schwer verdichtbare Abfälle (z.B. Asbestzementrohre)

140,- € / Tonne
Straßenaufbruch - (pechhaltiger) Asphaltauf Anfrage
Mindestens pro Anlieferung10,- €

 

Zahlungen sind nur per Überweisung möglich. Die Rechnungen werden am Monatsanfang per Post verschickt.


 

Abfälle aus anderen Gebietskörperschaften

Anlieferungen aus folgenden kreisfreien Städten und Landkreisen erfolgen ausschließlich über lokale Abfallzweckverbände oder nach dessen Freigabe:

Folgende Annahmepreise gelten seit dem 01.01.2023 für die Landkreise und kreisfreien Städte
AM, AS, CHA, HO, KU, NEW, NM, R, SAD, SR, WEN.

Für Abfälle aus dem Landkreis WUN gelten die Annahmepreise des Landkreises Tirschenreuth.

AbfallbeschreibungAnnahmekosten
Asbesthaltige Abfälle und andere gefährliche Abfälle mit einer Dichte größer als 0,3 t/m³104,- € / Tonne
Mineralwolle (Glaswolle, Steinwolle) und andere gefährliche Abfälle mit einer Dichte kleiner 0,3 t/m³104,- € / m³
Gipshaltige Baustoffe (Rigips, Porenbeton etc.), Bauschutt, Bodenaushub und andere nicht gefährliche Abfälle, jeweils eingestuft als DK I-Material78,- € / Tonne
Andere inerte Abfälle mit einer Dichte kleiner 0,3 t/m³ die auf der Reststoffdeponie Steinmühle abgelagert werden können78,- € / m³

Schwer verdichtbare Abfälle (z.B. Asbestzementrohre)

182,- € / Tonne
Straßenaufbruch - (pechhaltiger) Asphaltauf Anfrage
Mindestens pro Anlieferung

10,- €

 

Zahlungen sind nur per Überweisung möglich. Die Rechnungen werden am Monatsanfang per Post verschickt.


 

Weitere Informationen

Für den Fall, dass die Wiegeeinrichtung ausfällt, wird das tatsächliche Gewicht vom Betriebspersonal geschätzt.

Die vollständige aktuelle Abfallwirtschaftsgebührensatzung (5. Änderungssatzung) finden Sie >> hier.