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Nachtspeicheröfen

Seit 2012 fallen Nachtspeicheröfen wie andere Elektrogroßgeräte aus Haushalten unter das ElektroG.

Wegen der möglicherweise enthaltenen Schadstoffe wie Asbest oder andere Mineralfasern, chromhaltige Speichersteine, PCB-haltige Bauteile sind für Abbau, Transport und Anlieferung dieser Geräte besondere Vorgaben zu beachten.

 


 

Achtung: Hohes Schadstoffpotenzial!

Da eine sichere Beurteilung des Gefährdungspotentials bzw. die Feststellung der Schadstoffhaltigkeit eines ausgedienten Altgerätes nicht ohne sachkundige Begutachtung möglich ist, sind vorsorglich alle Nachtspeicherheizgeräte generell als schadstoffhaltig zu betrachten.

Es wird empfohlen, für Demontage und Transport zugelassene Fachfirmen nach TRGS 519 zu beauftragen.

Bei unsachgemäßem Ausbau können lungenschädliche Asbestfasern freigesetzt werden; dies kann zu Gesundheitsgefährdungen und Kontamination der Wohnungen auf lange Zeit führen. Diese Mineralfasern sind in den Geräten nicht fest gebunden und verteilen sich bereits bei geringen Beschädigungen und Stößen in der Umgebung.

Auch von asbestfreien Öfen gehen Gefahren für Umwelt und Gesundheit aus:
Die in vielen Speichersteinen enthaltenen Chromverbindungen sind giftig und krebserregend und werden bei Kontakt über die Haut aufgenommen.
In manchen Reglern sind Polychlorierte Biphenyle (PCB) enthalten; ein krebserzeugendes Umweltgift.

 


 

Anlieferung von Nachtspeicheröfen

Nachtspeicheröfen aus dem Landkreis Tirschenreuth können nur auf der Wertstoffsammelstelle entsorgt werden.
Die Geräte können vom Landratsamt nicht abgeholt werden. Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihr Gerät selbst anzuliefern, wenden Sie sich bitte an einen Fachbetrieb.

Anliefern dürfen private Haushalte und Betriebe wie z.B. Händler oder Demontagebetriebe, die die Geräte anstatt des privaten Besitzers anliefern.

Folgende Punkte sind vor der Anlieferung zu beachten:

  • Die Anlieferung ist unbedingt vorher telefonisch anzumelden. Bitte haben Sie Verständnis, dass pro Tag nur eine bestimmte Anzahl von Nachtspeichergeräten angenommen werden kann.
  • Nicht ordnungsgemäß abgebaute und falsch verpackte und / oder beschädigte Geräte können nicht angenommen werden.
  • Die Geräte müssen vollkommen staubdicht in Folie verpackt sein; an den Stößen ist die Folie zu überlappen und zu verkleben.
  • Um eine Entladung mit dem Gabelstapler zu ermöglichen, müssen die verpackten Nachtspeichergeräte auf Kanthölzern oder Palette angeliefert werden.