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Fälligkeit der Müllgebühren für das 1. Halbjahr 2025


Das Landratsamt Tirschenreuth weist alle Grundstückseigentümer auf die Fälligkeit der Müllgebühren zum 31. Januar 2025 hin.

Sofern noch nicht am Lastschriftverfahren teilgenommen wird, müssen die Müllgebühren bis zur Fälligkeit unter Angabe der Kunden- und Bescheidnummer auf ein Konto des Landratsamtes eingegangen sein.

 

Bankverbindungen:

Sparkasse Oberpfalz Nord                                 Postbank Nürnberg

IBAN: DE61 7535 0000 0000 1002 30               IBAN: DE49 7601 0085 0008 9108 59

BIC: BYLADEM1WEN                                        BIC: PBNKDEFF760

 

Bei Teilnehmern am Lastschriftverfahren werden die fälligen Gebühren von dem gemeldeten Konto abgebucht.

 

Bitte denken Sie daran, dass die für die Gebührenberechnung wesentlichen Umstände, wie Änderungen der Kontoverbindungen oder Eigentümerwechsel, dem Landratsamt Tirschenreuth, Abfallwirtschaftszentrum, Steinmühle 33, 95666 Mitterteich unmittelbar schriftlich mitzuteilen sind (Post oder E-Mail an abfallwirtschaft(at)tirschenreuth.de).

Für weitere Fragen steht das Landratsamt telefonisch unter 09633/923193-24 zur Verfügung.